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Enerige & Management > Recht - Einskommafünfgrad wirbt nicht mit „kostenlosem Strom“
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
RECHT:
Einskommafünfgrad wirbt nicht mit „kostenlosem Strom“
Zwei Rechtsstreitereien um Werbung mit nahezu kostenfreiem Strom sind jüngst vor dem Landgericht Hamburg zu Ende gegangen. Das Start-up Einskommafünfgrad sieht sich bestärkt.
 
Das Unternehmen Einskommafünfgrad hatte sich zuletzt mehrfach für eine Werbekampagne zu verantworten, die mit sehr günstigen Tarifen bis hin zu temporär kostenfreiem Strom an die Öffentlichkeit gegangen war. Dagegen strengten Wettbewerber in zwei Fällen einstweilige Verfügungen gegen das Hamburger Start-up an. Keine hatte vor Gericht Erfolg.

In einem ersten Fall (Aktenzeichen 416 HKO 140/24) einigten die Parteien sich außergerichtlich, erklärte die Leiterin der Gerichtspressestelle auf Anfrage dieser Redaktion. Auf diesen ersten Fall nimmt der aktuelle Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 14. Januar (Aktenzeichen 406 HKO 147/24) Bezug. Aus ihm geht hervor, dass Einskommafünfgrad eine Werbung per Post gemäß Unterlassungserklärung vom 4. Oktober 2024 später nicht mehr verbreitet habe. Die Unterlassungserklärung beendete den ersten Streit.

In dem neuen Fall verlangte ein anderer – nicht benannter – Wettbewerber nun eine einstweilige Verfügung des Landgerichts gegen zwei „Presseveröffentlichungen“ von Einskommafünfgrad, die mit den Überschriften „Es gibt keinen kostenlosen Strom“ und „Maximal 10 Cent pro kWh“ versehen waren. Nach Auffassung des Wettbewerbers habe Einskommafünfgrad trotz der Überschriften in den Veröffentlichungen eine unzulässige Werbung für kostenlosen Strom gemacht. 

Dem folgte die 6. Kammer für Handelssachen am Landgericht Hamburg nicht. In der ersten Veröffentlichung werbe Einskommafünfgrad nicht für kostenlosen Strom. Im Gegenteil weise der Text „mit durchaus kritischen Anmerkungen“ darauf hin, dass der Strombezug in bestimmten Sondersituationen kostenlos sein könne beziehungsweise dem Kunden bei bestimmten Investitionen unter anderem in Solaranlagen per Saldo mehr Einnahmen als Ausgaben entstehen können.

Die zweite Veröffentlichung verspreche dem Verbraucher ebenso „nicht generell“ kostenlosen Strom, sondern lediglich laut Veröffentlichung „außergewöhnlich günstige oder sogar kostenlose Strompreise“.

Einskommafünfgrad sieht sich nach dem jüngsten Beschluss in seiner Auffassung bestärkt. CEO Philipp Schröder sagt gemäß einer Mitteilung, sein Unternehmen kommuniziere, dass Solar- und Windstrom die günstigste, sicherste und sauberste Energie seien. „Unsere Kundinnen und Kunden verstehen das.“ Zu dem außergerichtlich beigelegten ersten Fall äußerte das Unternehmen sich auf Anfrage zunächst nicht.
 

Volker Stephan
© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 04.02.2025, 16:54 Uhr

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